Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Spenden Zustiftung

 

Bankverbindung Spendenkonto:

MBS Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam

Kontoinhaber: Heinrich von der Haar Literaturstiftung

IBAN: DE 26 1605 0000 1000 6148 39
BIC: WELADED1PMB

 

Vereinfachter Zuwendungsnachweis

bei Zuwendungen bis zu 300 EUR nach § 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV

 

Wenn Sie die Heinrich von der Haar Literaturstiftung mit bis zu 300 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) für die Vorlage beim Finanzamt.

 

Buchungsbestätigungen Ihres Kreditinstituts (z.B. Kontoauszug oder beim Online-Banking PC-Ausdruck) genügen für die steuerliche Anerkennung. Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, Betrag sowie der Buchungstag müssen ersichtlich sein. Als Verwendungszweck sollte „Spende“ oder „Zuwendung in das Stiftungsvermögen“ angegeben werden.

 

Einige Finanzämter erwarten einen Nachweis, dass es sich beim Empfänger um eine anerkannte gemeinnützige Organisation handelt. Das können die Ämter zwar online prüfen, die Arbeit wollen sie aber evtl. sparen. Deshalb ist sinnvoll, dass Sie Ihrer Steuererklärung dieses Dokument zusammen mit Ihrem Banknachweis beifügen. Zur Verwaltungsvereinfachung stellen wir bei Zuwendungen bis zu 300 EUR nur auf besondere Anforderung Bescheinigungen aus.

 

Für Zuwendungen über 300 Euro ist als Nachweis eine von uns ausgestellte Zuwendungsbestä-tigung erforderlich, die wir Ihnen auch ohne Anforderung zusenden. Die Heinrich von der Haar Literaturstiftung ist nach dem Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamts für Körperschaften I Berlin, am 1.10.2021 unter Steuernummer 27/641/09836 F34 als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. 

Sie unterliegt der Kontrolle der Stiftungsaufsicht beim Senator für Justiz Berlin.

 

Wir bestätigen, dass die Zuwendung nur zu den in der Satzung genannten Stiftungszielen im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung (AO) verwendet wird: Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere der Literatur. Die Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zufließen, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

 

Herzlichen Dank für Ihre Spende!

Dr. Heinrich von der Haar, Vorstandsvorsitzender       01. 12. 2023